Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Baden-Württemberg"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Täferrot 08136070 Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald 73557 Weiter »
Talheim 08327048 Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Trossingen 78647 Weiter »
Talheim 08125094 Gemeindeverwaltungsverband Flein-Talheim 74223 Weiter »
Tamm 08118071 Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen 74321 Weiter »
Tannhausen 08136071 Gemeindeverwaltungsverband Tannhausen 73497 Weiter »
Tannheim 08426117 Gemeindeverwaltungsverband Rot-Tannheim 88430 Weiter »
Tauberbischofsheim, Stadt 08128115 Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Tauberbischofsheim 97941 Weiter »
Tengen, Stadt 08335080 Stadtverwaltung Tengen 78250 Weiter »
Teningen 08316043 Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Emmendingen 79312 Weiter »
Tettnang, Stadt 08435057 Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Tettnang 88069 Weiter »
Tiefenbach 08426118 Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau 88422 Weiter »
Tiefenbronn 08236062 Gemeindeverwaltungsverband Tiefenbronn 75233 Weiter »
Titisee-Neustadt, Stadt 08315113 Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Titisee-Neustadt 79822 Weiter »
Todtmoos 08337108 Gemeindeverwaltungsverband St. Blasien 79837 Weiter »
Todtnau, Stadt 08336087 Stadtverwaltung Todtnau 79674 Weiter »
Triberg im Schwarzwald, Stadt 08326060 Gemeindeverwaltungsverband Raumschaft Triberg 78098 Weiter »
Trochtelfingen, Stadt 08415073 Stadtverwaltung Trochtelfingen 72818 Weiter »
Trossingen, Stadt 08327049 Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Trossingen 78647 Weiter »
Tübingen, Universitätsstadt 08416041 Stadtverwaltung Tübingen 72070 Weiter »
Tunau 08336089 Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald 79677 Weiter »
Tuningen 08326061 Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Villingen-Schwenningen 78050 Weiter »
Tuttlingen, Stadt 08327050 Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Tuttlingen 78532 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den lokalen Meldebehörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (ggf. Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (ggf. PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. (alternativ Geburtsdatum)

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF-Format über einen Button auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen einen Link per E-Mail, über welchen Sie den Download der Rechnung ebenfalls starten können.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort weiterleiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die letzte Bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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