Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Bayern"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Vachendorf 09189161 Verwaltungsgemeinschaft Bergen 83346 Weiter »
Valley 09182133 Gemeinde Valley 83626 Weiter »
Vaterstetten 09175132 Gemeinde Vaterstetten 85587 Weiter »
Veitsbronn 09573130 Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn 90587 Weiter »
Veitshöchheim 09679202 Gemeinde Veitshöchheim 97206 Weiter »
Velburg, St 09373167 Stadt Velburg 92355 Weiter »
Velden, M 09274183 Verwaltungsgemeinschaft Velden 84149 Weiter »
Velden, St 09574160 Verwaltungsgemeinschaft Velden 91235 Weiter »
Vestenbergsgreuth, M 09572159 Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch 91315 Weiter »
Viechtach, St 09276144 Stadt Viechtach 94234 Weiter »
Viereth-Trunstadt 09471207 Gemeinde Viereth-Trunstadt 96191 Weiter »
Vierkirchen 09174150 Gemeinde Vierkirchen 85256 Weiter »
Vilgertshofen 09181133 Verwaltungsgemeinschaft Reichling 86934 Weiter »
Villenbach 09773179 Verwaltungsgemeinschaft Wertingen 86635 Weiter »
Vilsbiburg, St 09274184 Stadt Vilsbiburg 84137 Weiter »
Vilseck, St 09371156 Stadt Vilseck 92246 Weiter »
Vilsheim 09274185 Gemeinde Vilsheim 84186 Weiter »
Vilshofen an der Donau, St 09275154 Stadt Vilshofen an der Donau 94474 Weiter »
Vogtareuth 09187181 Gemeinde Vogtareuth 83569 Weiter »
Vohburg a.d.Donau, St 09186158 Stadt Vohburg a.d.Donau 85088 Weiter »
Vohenstrauß, St 09374162 Stadt Vohenstrauß 92642 Weiter »
Vöhringen, St 09775162 Stadt Vöhringen 89266 Weiter »
Volkach, St 09675174 Verwaltungsgemeinschaft Volkach 97326 Weiter »
Volkenschwand 09273178 Verwaltungsgemeinschaft Mainburg 84048 Weiter »
Vorbach 09374163 Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach 91281 Weiter »
Vorra 09574161 Verwaltungsgemeinschaft Velden 91235 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den lokalen Meldebehörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (ggf. Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (ggf. PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. (alternativ Geburtsdatum)

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF-Format über einen Button auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen einen Link per E-Mail, über welchen Sie den Download der Rechnung ebenfalls starten können.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort weiterleiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die letzte Bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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