Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Brandenburg"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Karstädt 12070173 Gemeinde Karstädt 19357 Weiter »
Kasel-Golzig 12061244 Amt Unterspreewald 15938 Weiter »
Ketzin/Havel, Stadt 12063148 Stadt Ketzin 14669 Weiter »
Kleinmachnow 12069304 Gemeindeverwaltung Kleinmachnow 14532 Weiter »
Kleßen-Görne 12063161 Amt Rhinow 14728 Weiter »
Kloster Lehnin 12069306 Gemeinde Kloster Lehnin 14797 Weiter »
Kolkwitz/Go?kojce 12071244 Gemeindeverwaltung Kolkwitz 03099 Weiter »
Königs Wusterhausen, Stadt 12061260 Stadtverwaltung Königs Wusterhausen 15711 Weiter »
Kotzen 12063165 Amt Nennhausen 14715 Weiter »
Krausnick-Groß Wasserburg 12061265 Amt Unterspreewald 15938 Weiter »
Kremitzaue 12062282 Amt Schlieben 04936 Weiter »
Kremmen, Stadt 12065165 Stadtverwaltung Kremmen 16766 Weiter »
Kroppen 12066168 Amt Ortrand 01990 Weiter »
Kümmernitztal 12070222 Amt Meyenburg 16945 Weiter »
Küstriner Vorland 12064266 Amt Golzow 15328 Weiter »
Kyritz, Stadt 12068264 Stadt Kyritz 16866 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den örtlichen Behörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (optional Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (optional PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. und / oder Geburtsdatum

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie über unseren Online-Service bereits für 34,80€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF- und auch im neuen E-Rechnungs-Format (XML) nach Hinterlegung Ihrer Rechnungsdaten auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen Ihre Rechnung in beiden Formaten nach Eintragung Ihrer Rechnungsdaten per E-Mail mit Anhang zu.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Wie alt darf die zuletzt bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der aufwendigen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Was ist, wenn die gesuchte Person mehrmals umgezogen ist?

Wenn die gesuchte Person aus dem ursprünglich bekannten Ort weggezogen ist, ermitteln wir die von der Meldebehörde registrierte Verzugsanschrift. In einigen Fällen kann es jedoch sein, dass die Person nach ihrer ersten Ummeldung erneut umgezogen ist. Um festzustellen, ob weitere Umzüge stattgefunden haben, ist es notwendig, mit jeder neu ermittelten Anschrift eine erneute Anfrage bei der jeweils zuständigen Meldebehörde zu stellen. Dies sollte so lange wiederholt werden, bis keine neue Anschrift mehr ermittelt werden kann. Da wir keine automatische Adresskettenverfolgung durchführen, empfehlen wir Ihnen bei Bedarf, mehrere Anfragen durchzuführen, um die Aktualität der ermittelten Adresse sicherzustellen.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort verarbeiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Erfährt die gesuchte Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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