Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Niedersachsen"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Maasen 03251024 Samtgemeinde Siedenburg 27254 Weiter »
Marienhafe, Flecken 03452017 Samtgemeinde Brookmerland 26529 Weiter »
Mariental 03154015 Samtgemeinde Grasleben 38368 Weiter »
Marklohe 03256021 Samtgemeinde Weser- Aue 31608 Weiter »
Marl 03251025 "Samtgemeinde ""Altes Amt Lemförde""" 49448 Weiter »
Marschacht 03353023 Samtgemeinde Elbmarsch 21436 Weiter »
Martfeld 03251026 Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen 27305 Weiter »
Marxen 03353024 Samtgemeinde Hanstedt 21271 Weiter »
Mechtersen 03355023 Samtgemeinde Bardowick 21357 Weiter »
Meerbeck 03257023 Samtgemeinde Niedernwöhren 31712 Weiter »
Meine 03151016 Samtgemeinde Papenteich 38527 Weiter »
Meinersen 03151017 Samtgemeinde Meinersen 38536 Weiter »
Melbeck 03355024 Samtgemeinde Ilmenau 21406 Weiter »
Melle, Stadt 03459024 Stadt Melle 49324 Weiter »
Mellinghausen 03251027 Samtgemeinde Siedenburg 27254 Weiter »
Menslage 03459025 Samtgemeinde Artland 49610 Weiter »
Meppen, Stadt 03454035 Stadt Meppen 49716 Weiter »
Merzen 03459026 Samtgemeinde Neuenkirchen 49586 Weiter »
Messenkamp 03257024 Samtgemeinde Rodenberg 31552 Weiter »
Messingen 03454036 Samtgemeinde Freren 49832 Weiter »
Mittelnkirchen 03359032 Samtgemeinde Lühe 21720 Weiter »
Mittelstenahe 03352036 Samtgemeinde Börde Lamstedt 21769 Weiter »
Moisburg 03353025 Samtgemeinde Hollenstedt 21279 Weiter »
Molbergen 03453012 Gemeinde Molbergen 49696 Weiter »
Moormerland 03457014 Gemeinde Moormerland 26802 Weiter »
Moorweg 03462008 Samtgemeinde Esens 26427 Weiter »
Moringen, Stadt 03155009 Stadt Moringen 37186 Weiter »
Müden (Aller) 03151018 Samtgemeinde Meinersen 38536 Weiter »
Munster, Stadt 03358016 Stadt Munster 29633 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den lokalen Meldebehörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (optional Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (optional PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. und / oder Geburtsdatum

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF- und auch im neuen E-Rechnungs-Format (XML) nach Hinterlegung Ihrer Rechnungsdaten auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen Ihre Rechnung in beiden Formaten nach Eintragung Ihrer Rechnungsdaten per E-Mail mit Anhang zu.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort verarbeiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die zuletzt bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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