Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Nordrhein-Westfalen"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Radevormwald, Stadt auf der Höhe 05374036 Stadt Radevormwald 42477 Weiter »
Raesfeld 05554040 Gemeinde Raesfeld 46348 Weiter »
Rahden, Stadt 05770040 Stadt Rahden (Westf.) 32369 Weiter »
Ratingen, Stadt 05158028 Stadt Ratingen 40878 Weiter »
Recke 05566072 Gemeinde Recke 49509 Weiter »
Recklinghausen, Stadt 05562032 Stadt Recklinghausen 45657 Weiter »
Rees, Stadt 05154044 Stadt Rees 46459 Weiter »
Reichshof 05374040 Gemeinde Reichshof 51580 Weiter »
Reken 05554044 Gemeinde Reken 48734 Weiter »
Remscheid, Stadt 05120000 Kreisfreie Stadt Remscheid 42853 Weiter »
Rheda-Wiedenbrück, Stadt 05754028 Stadt Rheda-Wiedenbrück 33378 Weiter »
Rhede, Stadt 05554048 Stadt Rhede 46414 Weiter »
Rheinbach, Stadt 05382048 Stadt Rheinbach 53359 Weiter »
Rheinberg, Stadt 05170032 Stadt Rheinberg 47495 Weiter »
Rheine, Stadt 05566076 Stadt Rheine 48431 Weiter »
Rheurdt 05154048 Gemeinde Rheurdt 47509 Weiter »
Rietberg, Stadt 05754032 Stadt Rietberg 33397 Weiter »
Rödinghausen 05758028 Gemeinde Rödinghausen 32289 Weiter »
Roetgen, Tor zur Eifel 05334024 Gemeinde Roetgen 52159 Weiter »
Rommerskirchen 05162028 Gemeinde Rommerskirchen 41569 Weiter »
Rosendahl 05558040 Gemeinde Rosendahl 48720 Weiter »
Rösrath, Stadt 05378028 Stadt Rösrath 51503 Weiter »
Ruppichteroth 05382052 Gemeinde Ruppichteroth 53809 Weiter »
Rüthen, Stadt 05974036 Stadt Rüthen 59602 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den örtlichen Behörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (optional Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (optional PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. und / oder Geburtsdatum

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie über unseren Online-Service bereits für 34,80€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF- und auch im neuen E-Rechnungs-Format (XML) nach Hinterlegung Ihrer Rechnungsdaten auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen Ihre Rechnung in beiden Formaten nach Eintragung Ihrer Rechnungsdaten per E-Mail mit Anhang zu.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Wie alt darf die zuletzt bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der aufwendigen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Was ist, wenn die gesuchte Person mehrmals umgezogen ist?

Wenn die gesuchte Person aus dem ursprünglich bekannten Ort weggezogen ist, ermitteln wir die von der Meldebehörde registrierte Verzugsanschrift. In einigen Fällen kann es jedoch sein, dass die Person nach ihrer ersten Ummeldung erneut umgezogen ist. Um festzustellen, ob weitere Umzüge stattgefunden haben, ist es notwendig, mit jeder neu ermittelten Anschrift eine erneute Anfrage bei der jeweils zuständigen Meldebehörde zu stellen. Dies sollte so lange wiederholt werden, bis keine neue Anschrift mehr ermittelt werden kann. Da wir keine automatische Adresskettenverfolgung durchführen, empfehlen wir Ihnen bei Bedarf, mehrere Anfragen durchzuführen, um die Aktualität der ermittelten Adresse sicherzustellen.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort verarbeiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Erfährt die gesuchte Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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