Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Sachsen"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Hähnichen 14626160 Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg/O.L. 02929 Weiter »
Hainewalde 14626170 Verwaltungsgemeinschaft Großschönau-Hainewalde 02779 Weiter »
Hainichen, Stadt 14522230 Große Kreisstadt Hainichen 09661 Weiter »
Halsbrücke 14522240 Gemeinde Halsbrücke 09633 Weiter »
Hartenstein, Stadt 14524090 Stadt Hartenstein 08118 Weiter »
Hartha, Stadt 14522250 Stadt Hartha 04746 Weiter »
Hartmannsdorf 14522260 Gemeinde Hartmannsdorf 09232 Weiter »
Hartmannsdorf b. Kirchberg 14524100 Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg 08107 Weiter »
Hartmannsdorf-Reichenau 14628150 Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg 01774 Weiter »
Haselbachtal 14625220 Gemeinde Haselbachtal 01920 Weiter »
Heidenau, Stadt 14628160 Stadt Heidenau 01809 Weiter »
Heidersdorf 14521280 Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen - Deutschneudorf - Heidersdorf 09548 Weiter »
Heinsdorfergrund 14523150 Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach im Vogtland 08468 Weiter »
Hermsdorf/Erzgeb. 14628170 Verwaltungsgemeinschaft Altenberg 01773 Weiter »
Herrnhut, Stadt 14626180 Stadt Herrnhut 02747 Weiter »
Hirschfeld 14524110 Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg 08107 Weiter »
Hirschstein 14627070 Gemeinde Hirschstein 01594 Weiter »
Hochkirch / Bukecy 14625230 Gemeinde Hochkirch 02627 Weiter »
Hohendubrau / Wysoka Dubrawa 14626190 Verwaltungsverband Diehsa 02906 Weiter »
Hohenstein-Ernstthal, Stadt 14524120 Große Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal 09337 Weiter »
Hohndorf 14521290 Gemeinde Hohndorf 09394 Weiter »
Hohnstein, Stadt 14628190 Stadt Hohnstein 01848 Weiter »
Horka 14626200 Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße 02923 Weiter »
Hoyerswerda / Wojerecy, Stadt 14625240 Große Kreisstadt Hoyerswerda 02977 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den lokalen Meldebehörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (optional Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (optional PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. und / oder Geburtsdatum

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF- und auch im neuen E-Rechnungs-Format (XML) nach Hinterlegung Ihrer Rechnungsdaten auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen Ihre Rechnung in beiden Formaten nach Eintragung Ihrer Rechnungsdaten per E-Mail mit Anhang zu.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort verarbeiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die zuletzt bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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