Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Schleswig-Holstein"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Dagebüll 01054022 Amt Südtondern 25899 Weiter »
Dägeling 01061022 Amt Krempermarsch 25361 Weiter »
Dahme 01055010 Dahme 23743 Weiter »
Dahmker 01053021 Amt Schwarzenbek-Land 21493 Weiter »
Daldorf 01060016 Amt Boostedt-Rickling 24598 Weiter »
Dalldorf 01053022 Amt Lütau 21481 Weiter »
Damendorf 01058039 Amt Hüttener Berge 24361 Weiter »
Damlos 01055011 Amt Lensahn 23738 Weiter »
Dammfleth 01061023 Amt Wilstermarsch 25554 Weiter »
Damp 01058040 Amt Schlei-Ostsee 24340 Weiter »
Damsdorf 01060017 Amt Bornhöved 24610 Weiter »
Dänischenhagen 01058037 Amt Dänischenhagen 24229 Weiter »
Dannau 01057013 Amt Lütjenburg 24321 Weiter »
Dannewerk 01059019 Amt Haddeby 24866 Weiter »
Dassendorf 01053023 Amt Hohe Elbgeest 21521 Weiter »
Dätgen 01058038 Amt Nortorfer Land 24589 Weiter »
Delingsdorf 01062014 Amt Bargteheide-Land 22941 Weiter »
Dellstedt 01051019 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider 25779 Weiter »
Delve 01051020 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider 25779 Weiter »
Dersau 01057015 Amt Großer Plöner See 24306 Weiter »
Diekhusen-Fahrstedt 01051021 Amt Marne-Nordsee 25709 Weiter »
Dingen 01051022 Amt Burg-St. Michaelisdonn 25712 Weiter »
Dobersdorf 01057016 Amt Selent/Schlesen 24238 Weiter »
Dollerup 01059106 Amt Langballig 24977 Weiter »
Dörnick 01057017 Amt Großer Plöner See 24306 Weiter »
Dörphof 01058042 Amt Schlei-Ostsee 24340 Weiter »
Dörpling 01051023 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider 25779 Weiter »
Dörpstedt 01059020 Amt Kropp-Stapelholm 24848 Weiter »
Drage 01054023 Amt Nordsee-Treene 25866 Weiter »
Drage 01061024 Amt Itzehoe-Land 25524 Weiter »
Dreggers 01060018 Amt Trave-Land 23795 Weiter »
Drelsdorf 01054024 Amt Mittleres Nordfriesland 25821 Weiter »
Düchelsdorf 01053024 Amt Berkenthin 23919 Weiter »
Dunsum 01054025 Amt Föhr-Amrum 25938 Weiter »
Duvensee 01053025 Amt Sandesneben-Nusse 23898 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den lokalen Meldebehörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (ggf. Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (ggf. PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. (alternativ Geburtsdatum)

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF-Format über einen Button auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen einen Link per E-Mail, über welchen Sie den Download der Rechnung ebenfalls starten können.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort weiterleiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die letzte Bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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