Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Schleswig-Holstein"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Eckernförde, Stadt 01058043 Eckernförde, Stadt 24340 Weiter »
Ecklak 01061025 Amt Wilstermarsch 25554 Weiter »
Eddelak 01051024 Amt Burg-St. Michaelisdonn 25712 Weiter »
Eggebek 01059107 Amt Eggebek 24852 Weiter »
Eggstedt 01051026 Amt Burg-St. Michaelisdonn 25712 Weiter »
Ehndorf 01058044 Amt Mittelholstein 24594 Weiter »
Einhaus 01053026 Amt Lauenburgische Seen 23909 Weiter »
Eisendorf 01058045 Amt Nortorfer Land 24589 Weiter »
Elisabeth-Sophien-Koog 01054026 Amt Nordsee-Treene 25866 Weiter »
Ellerau 01060019 Ellerau 25479 Weiter »
Ellerbek 01056013 Amt Pinnau 25462 Weiter »
Ellerdorf 01058046 Amt Nortorfer Land 24589 Weiter »
Ellerhoop 01056014 Amt Rantzau 25355 Weiter »
Ellhöft 01054027 Amt Südtondern 25899 Weiter »
Ellingstedt 01059023 Amt Arensharde 24887 Weiter »
Elmenhorst 01053027 Amt Schwarzenbek-Land 21493 Weiter »
Elmenhorst 01062016 Amt Bargteheide-Land 22941 Weiter »
Elmshorn, Stadt 01056015 Elmshorn, Stadt 25335 Weiter »
Elpersbüttel 01051027 Amt Mitteldithmarschen 25704 Weiter »
Elsdorf-Westermühlen 01058047 Amt Hohner Harde 24787 Weiter »
Elskop 01061026 Amt Krempermarsch 25361 Weiter »
Embühren 01058048 Amt Jevenstedt 24808 Weiter »
Emkendorf 01058049 Amt Nortorfer Land 24589 Weiter »
Emmelsbüll-Horsbüll 01054166 Amt Südtondern 25899 Weiter »
Enge-Sande 01054167 Amt Südtondern 25899 Weiter »
Engelbrechtsche Wildnis 01061027 Amt Horst-Herzhorn 25358 Weiter »
Epenwöhrden 01051028 Amt Mitteldithmarschen 25704 Weiter »
Erfde 01059024 Amt Kropp-Stapelholm 24848 Weiter »
Escheburg 01053028 Amt Hohe Elbgeest 21521 Weiter »
Esgrus 01059109 Amt Geltinger Bucht 24972 Weiter »
Eutin, Stadt 01055012 Eutin, Stadt 23701 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den lokalen Meldebehörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (ggf. Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (ggf. PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. (alternativ Geburtsdatum)

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF-Format über einen Button auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen einen Link per E-Mail, über welchen Sie den Download der Rechnung ebenfalls starten können.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort weiterleiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die letzte Bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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