Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Hessen"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Darmstadt, Wissenschaftsstadt 06411000 Magistrat der Stadt Darmstadt 64283 Weiter »
Dautphetal 06534007 Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal 35232 Weiter »
Dieburg, Stadt 06432004 Magistrat der Stadt Dieburg 64807 Weiter »
Diemelsee 06635007 Gemeindevorstand der Gemeinde Diemelsee 34519 Weiter »
Diemelstadt, Stadt 06635008 Magistrat der Stadt Diemelstadt 34474 Weiter »
Dietzenbach, Kreisstadt 06438001 Magistrat der Stadt Dietzenbach 63128 Weiter »
Dietzhölztal 06532005 Gemeindevorstand der Gemeinde Dietzhölztal 35716 Weiter »
Dillenburg, Oranienstadt 06532006 Magistrat der Stadt Dillenburg 35683 Weiter »
Dipperz 06631003 Gemeindevorstand der Gemeinde Dipperz 36160 Weiter »
Dornburg 06533004 Gemeindevorstand der Gemeinde Dornburg 65599 Weiter »
Dreieich, Stadt 06438002 Magistrat der Stadt Dreieich 63303 Weiter »
Driedorf 06532007 Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf 35759 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den örtlichen Behörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (optional Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (optional PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. und / oder Geburtsdatum

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie über unseren Online-Service bereits für 34,80€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF- und auch im neuen E-Rechnungs-Format (XML) nach Hinterlegung Ihrer Rechnungsdaten auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen Ihre Rechnung in beiden Formaten nach Eintragung Ihrer Rechnungsdaten per E-Mail mit Anhang zu.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Wie alt darf die zuletzt bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der aufwendigen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Was ist, wenn die gesuchte Person mehrmals umgezogen ist?

Wenn die gesuchte Person aus dem ursprünglich bekannten Ort weggezogen ist, ermitteln wir die von der Meldebehörde registrierte Verzugsanschrift. In einigen Fällen kann es jedoch sein, dass die Person nach ihrer ersten Ummeldung erneut umgezogen ist. Um festzustellen, ob weitere Umzüge stattgefunden haben, ist es notwendig, mit jeder neu ermittelten Anschrift eine erneute Anfrage bei der jeweils zuständigen Meldebehörde zu stellen. Dies sollte so lange wiederholt werden, bis keine neue Anschrift mehr ermittelt werden kann. Da wir keine automatische Adresskettenverfolgung durchführen, empfehlen wir Ihnen bei Bedarf, mehrere Anfragen durchzuführen, um die Aktualität der ermittelten Adresse sicherzustellen.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort verarbeiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Erfährt die gesuchte Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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