Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Hessen"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Feldatal 06535003 Gemeindevorstand der Gemeinde Feldatal 36325 Weiter »
Felsberg, Stadt 06634003 Magistrat der Stadt Felsberg 34587 Weiter »
Fernwald 06531004 Gemeindevorstand der Gemeinde Fernwald 35463 Weiter »
Fischbachtal 06432007 Gemeindevorstand der Gemeinde Fischbachtal 64405 Weiter »
Flieden 06631008 Gemeindevorstand der Gemeinde Flieden 36103 Weiter »
Flörsbachtal 06435008 Gemeindevorstand der Gemeinde Flörsbachtal 63639 Weiter »
Flörsheim am Main, Stadt 06436004 Magistrat der Stadt Flörsheim am Main 65439 Weiter »
Florstadt, Stadt 06440007 Magistrat der Stadt Florstadt 61197 Weiter »
Frankenau, Nationalparkstadt 06635010 Magistrat der Stadt Frankenau 35110 Weiter »
Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt 06635011 Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder) 35066 Weiter »
Frankfurt am Main, Stadt 06412000 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main 60311 Weiter »
Fränkisch-Crumbach 06437007 Gemeindevorstand der Gemeinde Fränkisch-Crumbach 64407 Weiter »
Freiensteinau 06535004 Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau 36399 Weiter »
Freigericht 06435009 Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht 63579 Weiter »
Friedberg (Hessen), Kreisstadt 06440008 Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) 61169 Weiter »
Friedewald 06632006 Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald 36289 Weiter »
Friedrichsdorf, Stadt 06434002 Magistrat der Stadt Friedrichsdorf 61381 Weiter »
Frielendorf, Marktflecken 06634004 Gemeindevorstand der Gemeinde Frielendorf 34621 Weiter »
Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt 06634005 Magistrat der Stadt Fritzlar 34560 Weiter »
Fronhausen 06534009 Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen 35112 Weiter »
Fulda, Stadt 06631009 Magistrat der Stadt Fulda 36037 Weiter »
Fuldabrück 06633008 Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldabrück 34277 Weiter »
Fuldatal 06633009 Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldatal 34233 Weiter »
Fürth 06431007 Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth 64658 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den lokalen Meldebehörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (ggf. Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (ggf. PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. (alternativ Geburtsdatum)

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF-Format über einen Button auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen einen Link per E-Mail, über welchen Sie den Download der Rechnung ebenfalls starten können.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort weiterleiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die letzte Bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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