Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Hessen"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Nauheim 06433009 Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim 64569 Weiter »
Naumburg, Stadt 06633018 Magistrat der Stadt Naumburg 34311 Weiter »
Neckarsteinach, Stadt 06431018 Magistrat der Stadt Neckarsteinach 69239 Weiter »
Nentershausen 06632013 Gemeindevorstand der Gemeinde Nentershausen 36214 Weiter »
Neu-Anspach, Stadt 06434007 Magistrat der Stadt Neu-Anspach 61267 Weiter »
Neu-Eichenberg 06636009 Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg 37249 Weiter »
Neu-Isenburg, Stadt 06438009 Magistrat der Stadt Neu-Isenburg 63263 Weiter »
Neuberg 06435020 Gemeindevorstand der Gemeinde Neuberg 63543 Weiter »
Neuenstein 06632014 Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein 36286 Weiter »
Neuental 06634016 Gemeindevorstand der Gemeinde Neuental 34599 Weiter »
Neuhof 06631018 Gemeindevorstand der Gemeinde Neuhof 36119 Weiter »
Neukirchen, Stadt 06634017 Magistrat der Stadt Neukirchen 34626 Weiter »
Neustadt (Hessen), Stadt 06534016 Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) 35279 Weiter »
Nidda, Stadt 06440016 Magistrat der Stadt Nidda 63667 Weiter »
Niddatal, Stadt 06440017 Magistrat der Stadt Niddatal 61194 Weiter »
Nidderau, Stadt 06435021 Magistrat der Stadt Nidderau 61130 Weiter »
Niedenstein, Stadt 06634018 Magistrat der Stadt Niedenstein 34305 Weiter »
Niederaula, Marktgemeinde 06632015 Gemeindevorstand der Gemeinde Niederaula 36272 Weiter »
Niederdorfelden 06435022 Gemeindevorstand der Gemeinde Niederdorfelden 61138 Weiter »
Niedernhausen 06439011 Gemeindevorstand der Gemeinde Niedernhausen 65527 Weiter »
Nieste 06633019 Gemeindevorstand der Gemeinde Nieste 34329 Weiter »
Niestetal 06633020 Gemeindevorstand der Gemeinde Niestetal 34266 Weiter »
Nüsttal 06631019 Gemeindevorstand der Gemeinde Nüsttal 36167 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den lokalen Meldebehörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (ggf. Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (ggf. PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. (alternativ Geburtsdatum)

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF-Format über einen Button auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen einen Link per E-Mail, über welchen Sie den Download der Rechnung ebenfalls starten können.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort weiterleiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die letzte Bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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