Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Thüringen"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Laasdorf 16074049 VG Südliches Saaletal 07768 Weiter »
Langenleuba-Niederhain 16077023 EG Nobitz 04603 Weiter »
Langenorla 16075054 VG Oppurg 07381 Weiter »
Langenwetzendorf 16076039 EG Langenwetzendorf 07957 Weiter »
Langenwolschendorf 16076041 EG Zeulenroda-Triebes 07937 Weiter »
Lauscha, Stadt 16072011 Stadtverwaltung Lauscha 98724 Weiter »
Lausnitz b. Neustadt an der Orla 16075056 VG Oppurg 07381 Weiter »
Lauterbach 16063049 VG Hainich-Werratal 99831 Weiter »
Lederhose 16076042 VG Münchenbernsdorf 07589 Weiter »
Lehesten 16074051 VG Dornburg-Camburg 07774 Weiter »
Lehesten, Stadt 16073046 VG Schiefergebirge 07330 Weiter »
Lehnstedt 16071049 VG Mellingen 99441 Weiter »
Leimbach 16063051 EG Bad Salzungen 36433 Weiter »
Leinefelde-Worbis, Stadt 16061115 Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis 37327 Weiter »
Lemnitz 16075057 VG Triptis 07819 Weiter »
Lengfeld 16069026 VG Feldstein 98660 Weiter »
Lenterode 16061065 VG Uder 37318 Weiter »
Leutenberg, Stadt 16073106 Stadtverwaltung Leutenberg 07338 Weiter »
Leutersdorf 16066039 VG Dolmar-Salzbrücke 98547 Weiter »
Linda b. Weida 16076043 VG Wünschendorf/Elster 07570 Weiter »
Lindenkreuz 16076044 VG Münchenbernsdorf 07589 Weiter »
Lindewerra 16061066 VG Hanstein-Rusteberg 37318 Weiter »
Lindig 16074052 VG Südliches Saaletal 07768 Weiter »
Lippersdorf-Erdmannsdorf 16074053 VG Hügelland/Täler 07646 Weiter »
Lipprechterode 16062033 EG Bleicherode 99752 Weiter »
Löberschütz 16074054 VG Dornburg-Camburg 07774 Weiter »
Löbichau 16077026 VG Oberes Sprottental 04626 Weiter »
Lödla 16077027 VG Rositz 04617 Weiter »
Löhma 16075063 VG Seenplatte 07907 Weiter »
Lucka, Stadt 16077028 Stadtverwaltung Lucka 04613 Weiter »
Luisenthal 16067044 EG Ohrdruf 99885 Weiter »
Lutter 16061067 VG Uder 37318 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den lokalen Meldebehörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (optional Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (optional PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. und / oder Geburtsdatum

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF- und auch im neuen E-Rechnungs-Format (XML) nach Hinterlegung Ihrer Rechnungsdaten auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen Ihre Rechnung in beiden Formaten nach Eintragung Ihrer Rechnungsdaten per E-Mail mit Anhang zu.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort verarbeiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die zuletzt bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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