Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Thüringen"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Ranis, Stadt 16075088 VG Ranis-Ziegenrück 07389 Weiter »
Rastenberg, Stadt 16068042 VG Kölleda 99625 Weiter »
Rattelsdorf 16074071 VG Hügelland/Täler 07646 Weiter »
Rauda 16074072 VG Heideland-Elstertal-Schkölen 07613 Weiter »
Rauschwitz 16074073 EG Eisenberg 07607 Weiter »
Rausdorf 16074074 VG Hügelland/Täler 07646 Weiter »
Reichenbach 16074075 VG Hermsdorf 07629 Weiter »
Reichstädt 16076059 VG Am Brahmetal 07580 Weiter »
Reinholterode 16061076 VG Leinetal 37308 Weiter »
Reinsdorf 16065056 EG Artern 06556 Weiter »
Reinstädt 16074076 VG Südliches Saaletal 07768 Weiter »
Remptendorf 16075134 Gemeindeverwaltung Remptendorf 07368 Weiter »
Renthendorf 16074077 VG Hügelland/Täler 07646 Weiter »
Reurieth 16069037 VG Feldstein 98660 Weiter »
Rhönblick 16066093 Gemeindeverwaltung Rhönblick 98617 Weiter »
Riethnordhausen 16068044 VG Straußfurt 99634 Weiter »
Ringleben 16068045 VG Gera-Aue 99189 Weiter »
Rippershausen 16066056 EG Meiningen 98617 Weiter »
Ritschenhausen 16066057 VG Dolmar-Salzbrücke 98547 Weiter »
Rittersdorf 16071079 VG Kranichfeld 99448 Weiter »
Rockstedt 16065058 EG Ebeleben 99713 Weiter »
Rodeberg 16064055 EG Südeichsfeld 99988 Weiter »
Rohr 16066058 VG Dolmar-Salzbrücke 98547 Weiter »
Rohrbach 16073074 VG Schwarzatal 98744 Weiter »
Rohrberg 16061078 VG Hanstein-Rusteberg 37318 Weiter »
Röhrig 16061077 VG Uder 37318 Weiter »
Römhild, Stadt 16069062 Stadtverwaltung Römhild 98630 Weiter »
Ronneburg, Stadt 16076061 Stadtverwaltung Ronneburg 07580 Weiter »
Rosa 16066059 EG Breitungen/Werra 98597 Weiter »
Roßdorf 16066061 EG Breitungen/Werra 98597 Weiter »
Rosendorf 16075093 VG Triptis 07819 Weiter »
Rosenthal am Rennsteig 16075136 Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig 07366 Weiter »
Rositz 16077042 VG Rositz 04617 Weiter »
Roßleben-Wiehe, Stadt 16065087 Stadtverwaltung Roßleben-Wiehe 06571 Weiter »
Rothenstein 16074079 VG Südliches Saaletal 07768 Weiter »
Rückersdorf 16076062 VG Wünschendorf/Elster 07570 Weiter »
Rudolstadt, Stadt 16073076 Stadtverwaltung Rudolstadt 07407 Weiter »
Ruhla, Stadt 16063066 EG Ruhla 99842 Weiter »
Rustenfelde 16061082 VG Hanstein-Rusteberg 37318 Weiter »
Ruttersdorf-Lotschen 16074081 EG Stadtroda 07646 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den lokalen Meldebehörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (ggf. Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (ggf. PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. (alternativ Geburtsdatum)

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF-Format über einen Button auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen einen Link per E-Mail, über welchen Sie den Download der Rechnung ebenfalls starten können.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort weiterleiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die letzte Bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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