Verzeichnis aller Einwohnermeldeämter in Deutschland

Bundesland "Thüringen"

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Stadt / Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Zuständige Behörde PLZ Aktion
Mackenrode 16061068 VG Uder 37318 Weiter »
Magdala, Stadt 16071053 VG Mellingen 99441 Weiter »
Marisfeld 16069028 VG Feldstein 98660 Weiter »
Markvippach 16068036 VG Gramme-Vippach 99195 Weiter »
Marolterode 16064043 EG Nottertal-Heilinger Höhen 99994 Weiter »
Marth 16061069 VG Hanstein-Rusteberg 37318 Weiter »
Martinroda 16070034 VG Geratal 99331 Weiter »
Masserberg 16069061 Gemeindeverwaltung Masserberg 98666 Weiter »
Mechelroda 16071055 VG Mellingen 99441 Weiter »
Mehmels 16066041 VG Wasungen-Amt Sand 98634 Weiter »
Mehna 16077031 VG Rositz 04617 Weiter »
Meiningen, Stadt 16066042 EG Meiningen 98617 Weiter »
Mellingen 16071056 VG Mellingen 99441 Weiter »
Mertendorf 16074055 EG Eisenberg 07607 Weiter »
Meura 16073055 VG Schwarzatal 98744 Weiter »
Meusebach 16074056 VG Hügelland/Täler 07646 Weiter »
Meuselwitz, Stadt 16077032 Stadtverwaltung Meuselwitz 04610 Weiter »
Miesitz 16075065 VG Triptis 07819 Weiter »
Milda 16074057 VG Südliches Saaletal 07768 Weiter »
Mittelpöllnitz 16075066 VG Triptis 07819 Weiter »
Mittelsömmern 16064045 VG Bad Tennstedt 99955 Weiter »
Möckern 16074058 EG Stadtroda 07646 Weiter »
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf 16076093 Gemeindeverwaltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf 07987 Weiter »
Molschleben 16067047 VG Nesseaue 99869 Weiter »
Mönchpfiffel-Nikolausrieth 16065046 EG Artern 06556 Weiter »
Monstab 16077034 VG Rositz 04617 Weiter »
Mörsdorf 16074059 VG Hermsdorf 07629 Weiter »
Moßbach 16075068 VG Seenplatte 07907 Weiter »
Moxa 16075069 VG Ranis-Ziegenrück 07389 Weiter »
Mühlhausen/Thüringen, Stadt 16064046 Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen 99974 Weiter »
Münchenbernsdorf, Stadt 16076049 VG Münchenbernsdorf 07589 Weiter »



Einfache
Auskunft

Ohne Weg zu den örtlichen Behörden erfolgt Ihre Auskunft online und Sie müssen keine handschriftlichen Formulare vor Ort ausfüllen.



Sichere
Übermittlung

Dank unserer geprüften SSL-Verschlüsselung werden alle Daten von Ihnen sicher an uns übermittelt und sind somit nicht durch Dritte einsehbar.



Sofortige
Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihrer Auskunft erfolgt automatisch und in den meisten Fällen können Sie die neue Adresse der gesuchten Person sofort einsehen.



Umfassender
Service

Bei all Ihren Fragen rund um die Melderegister-Auskunft steht Ihnen unser kompetentes Online-Service-Team jederzeit gern zur Verfügung.

Was ist das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt (oder auch "Melderegister") ist eine Deutsche Behörde, welche den Aufenthaltsort von Personen erfasst, sei es vorübergehend oder dauerhaft. In Deutschland besteht für jede Person eine Meldepflicht.

Man kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Melderegister-Auskunft einholen, um herauszufinden, unter welcher Adresse eine Person aktuell gemeldet ist. Dies ist nützlich für die private Suche nach verlorenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden oder Familienangehörigen. Auch gewerbliche Suchen, wie zum Beispiel nach Schuldnern, können über eine Melderegister-Auskunft durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Über unser Portal können Sie Auskünfte vom Einwohnermeldeamt online einholen. Hierzu übermitteln Sie uns über uns über das Auskunftsformular alle Daten über die gesuchten Person. Benötigt werden:

- Vor- und Nachname der gesuchten Person (optional Geschlecht)
- Letzter bekannter Wohnort (optional PLZ)
- Letzte bekannte Straße und Haus-Nr. und / oder Geburtsdatum

Im Anschluss führen wir über unser elektronisch-sicheres Verfahren eine automatische Abfrage bei der zuständigen Meldebehörde durch. Liegt ein Treffer vor, so können wir Ihnen das Ergebnis in den allermeisten Fällen sofort mitteilen.

Was kostet die Einwohnermeldeamt-Sofortauskunft?

Die einfache Melderegister-Auskunft erhalten Sie bei über unseren Online-Service bereits für 19,90€ (inkl. 19% gesetzlicher MwSt.) pro Melderegister-Auskunft. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so können Sie sich diese nach Abschluss Ihrer Bestellung im PDF- und auch im neuen E-Rechnungs-Format (XML) nach Hinterlegung Ihrer Rechnungsdaten auf der Status-Seite herunterladen. Zusätzlich senden wir Ihnen Ihre Rechnung in beiden Formaten nach Eintragung Ihrer Rechnungsdaten per E-Mail mit Anhang zu.

Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir Ihnen die Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Melderegister-Auskunft erhalte?

In den allermeisten Fällen geschieht dies per sofort. Direkt nach Abschluss Ihrer Bezahlung fragen wir die gesuchte Person elektronisch beim Einwohnermeldeamt bzw. Melderegister an und übermitteln Ihnen das Ergebnis. Zudem können Sie die Status-Abfrage nutzen, um den Status und das Ergebnis Ihrer Melderegister-Auskunft abzurufen. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Sobald das Ergebnis vorliegt, informieren wir Sie im Anschluss via E-Mail.

Leider habe ich mich im Auskunftsformular vertippt, kann ich meine Daten korrigieren?

Da wir die Daten Ihrer gewünschten Melderegister-Auskunft sofort verarbeiten, ist dies leider nicht mehr möglich. Leider sind auch keine Rückerstattungen für fehlerhaft in Auftrag gegebene Auskünfte möglich. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so erstellen Sie bitte eine neue Melderegister-Auskunft über das Auskunftsformular.

Wie alt darf die zuletzt bekannte Anschrift der gesuchten Person sein?

Falls die gesuchte Person verstorben ist oder an einen anderen Ort verzogen ist, archivieren die meisten Meldeämter diese Informationen nach fünf Jahren. In diesem Fall ist eine Archivauskunft erforderlich, die beim jeweiligen Meldeamt beantragt werden kann. Aufgrund der manuellen Archivbearbeitung sind über unseren Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Archivauskünfte möglich.

Erfährt die gesuche Person von der Melderegister-Auskunft?

Im Regelfall erfolgt keine Benachrichtigung der abgefragten Person. In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, dass Personen eine sog. "Auskunftssperre" beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben. In diesen wenigen Fällen wird die abgefragte Person postalisch benachrichtigt.

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